Rechtsprechung
   OLG Hamm, 02.01.2004 - 10 WF 241/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,3595
OLG Hamm, 02.01.2004 - 10 WF 241/03 (https://dejure.org/2004,3595)
OLG Hamm, Entscheidung vom 02.01.2004 - 10 WF 241/03 (https://dejure.org/2004,3595)
OLG Hamm, Entscheidung vom 02. Januar 2004 - 10 WF 241/03 (https://dejure.org/2004,3595)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Hinreichende Aussicht auf Erfolg der beabsichtigten Abänderungsklage; Behauptung einer die Wesentlichkeitsschwelle übersteigende Veränderung der tatsächlichen Verhältnisse; Gleibehandlung der Opfergrenze bei Vergleichen und der Wesentlichkeitsschwelle bei Urteilen

  • Judicialis

    ZPO § 117; ; ZPO § 323; ; ZPO § 323 I; ; ZPO § 572 III

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 323
    "Wesenliche Änderung" bei einer unterhaltsrechtlichen Abänderungsklage

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Abänderung des Kindesunterhalts unter 10% wesentlich?

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2004, 885
  • FamRZ 2004, 1051
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 29.01.1992 - XII ZR 239/90

    Anpassung eines gerichtlichen Unterhaltsvergleichs

    Auszug aus OLG Hamm, 02.01.2004 - 10 WF 241/03
    Für gerichtliche Vergleiche hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass insbesondere bei beengten wirtschaftlichen Verhältnissen eine wesentliche Änderung der Verhältnisse bereits deutlich unter der 10 %-Schwelle vorliegen kann (BGH FamRZ 1992, 539).
  • BGH, 23.11.1994 - XII ZR 168/93

    Voraussetzungen der Abänderung einer Unterhaltsvereinbarung

    Auszug aus OLG Hamm, 02.01.2004 - 10 WF 241/03
    Tabellenänderungen sind - zumindest, soweit sie den Unterhalt minderjähriger Kinder betreffen - demzufolge geeignet, eine Abänderungsklage zu begründen, ohne dass der Abänderungskläger darüber hinaus im einzelnen darlegen muss, dass im Zuge der allgemeinwirtschaftlichen Veränderungen auch eine wesentliche Veränderung der individuellen Verhältnisse (Bedarf des Unterhaltsberechtigten und/oder Einkommen des Verpflichteten) eingetreten sei (BGH FamRZ 1995, 221).
  • OLG Hamm, 07.11.2006 - 2 WF 204/06

    Zulässigkeit der Vollstreckung aus Unterhaltstiteln nach Eintritt der

    Zumindest für den Unterhalt minderjähriger Kinder ist vielmehr grundsätzlich vom Vorliegen der Abänderungsvoraussetzungen auszugehen, wenn das Existenzminimum (derzeit der Unterhalt aus der 6. Einkommensgruppe) nicht gewahrt ist (vgl. BGH FamRZ 1995, a. a. O.; OLG Hamm FamRZ 2004, 1051, 1052; 1885, 1886, FamRZ 2005, 1100, 1101).
  • OLG Hamm, 30.04.2004 - 11 WF 76/04

    Schlüssige Darlegung der Änderung der Verhältnisse im Rahmen einer den

    Zugleich deutet die Notwendigkeit einer Neufassung der Unterhaltstabelle in aller Regel darauf hin, dass die ihr zugrunde liegende Änderung der wirtschaftlichen Verhältnisse auch wesentlich i.S.d. § 323 ZPO ist (BGH aaO. unter Hinweis auf Derleder/Lenze, FamRZ 1989, 558 ff, 560; vgl. auch OLG Hamm - 10. FS - Beschluss vom 24.11.2003, OLGR 2004, 110 f).

    Dass der von dem Antragsteller zu 2. geforderte Anhebungsbetrag von 12, 45 EUR nur eine Mehrforderung von rund 5, 4 % des titulierten Unterhalts darstellt und damit unter der in Rechtsprechung und Schrifttum weithin geforderten Wesentlichkeitsgrenze von 10 % liegt (vgl. hierzu nur Wendl/Staudigl-Thalmann, Das Unterhaltsrecht in der familienrichterlichen Praxis, 6. Aufl. § 6 Rz. 158), ist dagegen unerheblich, da dieser Grenzwert keinen Anspruch auf Allgemeingültigkeit erheben und insbesondere dann nicht gelten kann, wenn beengte wirtschaftliche Verhältnisse vorliegen, die sich wie im Streitfall in der Geltendmachung (allein) des - noch unter dem Existenzminimum des Kindes liegenden - sogenannten Mindestkindesunterhalts niederschlagen (Wendl/Staudigl-Thalmann, aaO.; OLG Düsseldorf, FamRZ 1993, 1103 f; OLG Stuttgart, FamRZ 2000, 377 f unter Hinweis auf BGH FamRZ 1986, 791; vgl. auch OLG Hamm - 10. FS - OLGR 2004, 110, 111).

  • OLG Düsseldorf, 15.12.2005 - 7 UF 141/05

    Wohnvorteil, Altersvorsorgeunterhalt

    Dabei kommt es nicht auf das Ausmaß einzelner veränderter Umstände an, sondern vielmehr darauf, ob die für die Unterhaltsbemessung maßgeblichen Verhältnisse wesentlich verändert sind (vgl. schon BGH FamRZ 1985, 53, 56); eine wesentliche Veränderung in diesem Sinne liegt in einer Änderung von etwa 10 % des Unterhaltsanspruchs, deren Vorliegen muss aber immer im Hinblick auf Besonderheiten des Einzelfalls beurteilt werden (OLG Hamm, FamRZ 2004, 1051, 1052; Wendl/Thalmann Unterhaltsrecht 6. Auflage 2004 § 8 Rz. 158).
  • OLG Bamberg, 19.08.2009 - 7 UF 238/08

    Nachehelicher Ehegattenunterhalt: Interessenabwägung bei Eintritt des

    Die Reduzierung des Einkommens des Klägers führt zu einer wesentlichen Änderung der damals ausgeurteilten Unterhaltsrenten im Sinne des § 323 Abs. 1 ZPO (von jeweils mehr als 10 %, vgl. OLG Hamm, FamRZ 2004, 1051; Thomas/Putzo, ZPO, Zivilprozessordnung, 29. Auflage, 2009, § 323 RdNr. 28), wie die beiliegende Tabelle zeigt (2.).
  • OLG Hamm, 11.07.2006 - 2 WF 204/06
    Zumindest für den Unterhalt minderjähriger Kinder ist vielmehr grundsätzlich vom Vorliegen der Abänderungsvoraussetzungen auszugehen, wenn das Existenzminimum (derzeit der Unterhalt aus der 6. Einkommensgruppe) nicht gewahrt ist (vgl. BGH FamRZ 1995, a. a. O.; OLG Hamm FamRZ 2004, 1051, 1052; 1885, 1886, FamRZ 2005, 1100, 1101).
  • OLG Frankfurt, 30.03.2006 - 3 WF 78/06

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe für eine Klage auf Abänderung einer

    Gerade im unteren Bereich der Düsseldorfer Tabelle liegt die Änderungsschwelle des § 313 Abs. 1 BGB unterhalb des Grenzwertes von 10 % (vgl. OLG Hamm FamRZ 2004, 1051 u.1885).
  • LG Landshut, 25.01.2019 - 73 O 3237/17

    Zulässigkeit der teilweisen Abänderungsklage

    Die Wesentlichkeitsschwelle von 10% ist ein bloßer Richtwert (OLG Hamm, FamRZ 2004, 1051).
  • LG Landshut, 25.01.2019 - 73 O 2302/06

    Zulässigkeit der teilweisen Abänderungsklage

    Die Wesentlichkeitsschwelle von 10% ist ein bloßer Richtwert (OLG Hamm, FamRZ 2004, 1051).
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Rechtsprechung
   OLG Celle, 08.01.2004 - 4 U 134/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,12259
OLG Celle, 08.01.2004 - 4 U 134/03 (https://dejure.org/2004,12259)
OLG Celle, Entscheidung vom 08.01.2004 - 4 U 134/03 (https://dejure.org/2004,12259)
OLG Celle, Entscheidung vom 08. Januar 2004 - 4 U 134/03 (https://dejure.org/2004,12259)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Zivilrechtsstreit: Ausschluss von Vorbringen nach Schluss der mündlichen Verhandlung

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 296a ZPO; § 296 ZPO; § 23 Abs. 1 NdsNachbarG; § 912 BGB; § 1004 Abs. 1 BGB; § 25 NdsNachbarG
    Zulässigkeit des Vortrages nach Schluss der mündlichen Verhandlung; Antrag auf Zeugenvernehmung nach Erlass eines Teilurteils; Anspruch auf Beseitigung eines Nachbargrundstücks; Gesetzliche Ausschlussfrist für die Erhebung der Nachbarrechtsklage gem. § 25 NdsNachbarG

  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit des Vortrages nach Schluss der mündlichen Verhandlung; Antrag auf Zeugenvernehmung nach Erlass eines Teilurteils; Anspruch auf Beseitigung eines Nachbargrundstücks; Gesetzliche Ausschlussfrist für die Erhebung der Nachbarrechtsklage gem. § 25 NdsNachbarG

  • Judicialis

    ZPO § 301

  • rechtsportal.de

    ZPO § 301
    Ausschluss von Vorbringen nach Schluss der mündlichen Verhandlung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Vortrag nach Schluss der mündlichen Verhandlung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 27.05.2003 - IX ZR 283/99

    Bürgschaft - Freier Willensentschluß / Handeln aus emotionaler Verbundenheit

    Auszug aus OLG Celle, 08.01.2004 - 4 U 134/03
    Willkürliche Behauptungen "aufs Geratewohl" oder "ins Blaue hinein" ohne jegliche tatsächlichen Anhaltspunkte rechtfertigen jedoch eine Beweisanordnung nach höchstrichterlicher Rechtsprechung nicht (vgl. BGH MDR 2003, 1365, 1366).
  • OLG Köln, 10.07.1992 - 19 U 231/91

    Verfahrens- und Kostenrecht; verspätetes Vorbringen; Zurückweisung verspäteten

    Auszug aus OLG Celle, 08.01.2004 - 4 U 134/03
    Vielmehr ist der unter Bezugnahme auf eine Entscheidung des OLG Köln (vgl. FamRZ 1992, 1317) in der Kommentarliteratur (vgl. Baumbach/Lauterbach/Hartmann, ZPO, 62. Aufl., § 296 a ZPO Rn. 4) vertretenen Auffassung zu folgen, dass unter "Urteil" i. S. v. § 296 a ZPO ein Teilurteil (nur) dann nicht verstanden werden kann, wenn die anschließende Verhandlung noch den hier maßgeblichen Rest erfassen kann, wenn also Gegenstand der anschließenden Verhandlung ein Teil des bereits durch Teilurteil beschiedenen Streitgegenstandes ist.
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Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 10.01.2003 - 8 W 537/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,4441
OLG Stuttgart, 10.01.2003 - 8 W 537/01 (https://dejure.org/2003,4441)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 10.01.2003 - 8 W 537/01 (https://dejure.org/2003,4441)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 10. Januar 2003 - 8 W 537/01 (https://dejure.org/2003,4441)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • IWW
  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Vergütung des anwaltlichen Verfahrenspflegers nach der BRAGO

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Vergütung eines Rechtsanwalts als Verfahrenspfleger; Vertrauensschutz bei Übernahme des Amtes hinsichtlich der Vergütung

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Richtige Gebührenabrechnung des als Verfahrenspfleger bestellten Anwalts

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2004, 424
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 07.06.2000 - 1 BvR 23/00

    Erfolglose Verfassungsbeschwerden im Zusammenhang mit der Vergütung von

    Auszug aus OLG Stuttgart, 10.01.2003 - 8 W 537/01
    Es hat ausgeführt, auch unter Berücksichtigung der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 07.06.2000 (BTPrax 2000, 254) stehe dem Verfahrenspfleger hier nur die vom Amtsgericht zugebilligte Vergütung gemäß den Sätzen des BVormVG zu.

    Mit seiner Entscheidung vom 07.06.2000 hat das BVerfG jedoch klargestellt, dass als Verfahrenspfleger eingesetzte Rechtsanwälte dann nach den Regeln der BRAGO Vergütung ihrer Tätigkeit verlangen können, wenn ihre konkret erforderlich gewordene Tätigkeit die normalerweise an Verfahrenspfleger bestellten Anforderungen übersteigt und speziell anwaltliche Tätigkeit abverlangt, wenn also professioneller Rechtsrat vonnöten oder wenigstens üblich ist (BVerfG BtPrax 2000, 254).

  • OLG Zweibrücken, 23.08.2001 - 3 W 114/01

    Vergütung des Anwalts - Verfahrenspfleger in Unterbringungssachen -

    Auszug aus OLG Stuttgart, 10.01.2003 - 8 W 537/01
    Die restriktive bisherige Rechtsprechung, die eine Vergütung nach den Sätzen der BRAGO unter Verweis auf § 1835 III BGB als ausgeschlossen ansah, ist überholt (so auch OLG Zweibrücken MDR 2002, 297).
  • BayObLG, 29.09.1999 - 3Z BR 237/99

    Feststellung der berufsmäßigen Betreuung

    Auszug aus OLG Stuttgart, 10.01.2003 - 8 W 537/01
    Dies ist bereits im Betreuungsrecht für die Fälle anerkannt, in denen der Richter nach § 1836 Abs. 1 Satz 2 BGB die Feststellung trifft, dass ein bestellter Betreuer sein Amt als Berufsbetreuer führt, mit der Folge, dass seine Tätigkeit nach den Sätzen des § 1 BVormVG zu vergüten ist (BayObLG FamRZ 2000, 1450; Palandt/Diederichsen, BGB, 62. Aufl., § 1836 RN 4).
  • OLG Köln, 11.05.2001 - 16 Wx 77/01

    Rechtsanwalt als Verfahrenspfleger

    Auszug aus OLG Stuttgart, 10.01.2003 - 8 W 537/01
    Daher bedarf es hier keiner Entscheidung darüber, ob die belastete Staatskasse eine bei der Bestellung getroffene (undifferenzierte) Feststellung, die konkrete Verfahrenspflegschaft bedürfe speziell anwaltlicher Tätigkeit, isoliert anfechten kann (so OLG Köln FamRZ 2001, 1643; anders zur Feststellung der Berufsbetreuung OLG Hamm FamRZ 2001, 1482).
  • OLG Hamm, 28.08.2000 - 15 W 57/00

    Betreuerbestellung; Festellung; Vormundschaftsgericht; Berufsmäßige Betreuung;

    Auszug aus OLG Stuttgart, 10.01.2003 - 8 W 537/01
    Daher bedarf es hier keiner Entscheidung darüber, ob die belastete Staatskasse eine bei der Bestellung getroffene (undifferenzierte) Feststellung, die konkrete Verfahrenspflegschaft bedürfe speziell anwaltlicher Tätigkeit, isoliert anfechten kann (so OLG Köln FamRZ 2001, 1643; anders zur Feststellung der Berufsbetreuung OLG Hamm FamRZ 2001, 1482).
  • OLG Schleswig, 24.03.1999 - 2 W 47/99

    Beschwerderecht der Staatskasse gegen die Bestellung eines Berufsbetreuers

    Auszug aus OLG Stuttgart, 10.01.2003 - 8 W 537/01
    Mit diesem Beschwerderecht wird es der Staatskasse ermöglicht, die Ersetzung eines Berufsbetreuers durch einen ehrenamtlich tätigen "Privatbetreuer" zu betreiben (vgl. OLG Schleswig FGPrax 1999, 110; umfassender: Bassenge/Herbst/Roth, FGG, 9. Aufl., § 69g RN 8).
  • BGH, 17.11.2010 - XII ZB 244/10

    Unterbringungssache: Vergütungsanspruch des zum Verfahrenspfleger bestellten

    Danach kann der Verfahrenspfleger eine Vergütung nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz beanspruchen, soweit er im Rahmen seiner Bestellung solche Tätigkeiten zu erbringen hat, für die ein Laie in gleicher Lage vernünftigerweise einen Rechtsanwalt zuziehen würde (vgl. BVerfG FamRZ 2000, 1280, 1282; OLG Schleswig NJW-RR 2009, 79, 80; OLG München FamRZ 2008, 2150 f.; OLG Stuttgart NJW-RR 2004, 424; OLG Köln FamRZ 2001, 1643, 1644; BayObLG FamRZ 2002, 1201 f.; LG Mönchengladbach Beschluss vom 3. November 2004 - 5 T 484/04 - juris Rn. 6; Dodegge in Schulte-Bunert/Weinreich FamFG 2. Aufl. § 277 Rn. 8; Keidel/Budde FamFG 16. Aufl. § 277 Rn. 9; Prütting/Helms/Fröschle FamFG § 277 Rn. 58; vgl. auch zur Bestellung eines Rechtsanwalts zum Berufsbetreuer Senatsbeschluss vom 20. Dezember 2006 - XII ZB 118/03 - FamRZ 2007, 381, 382 f.).

    (2) Nach überwiegender Auffassung in Rechtsprechung und Literatur, der sich der Senat anschließt, ist eine solche Feststellung für die Kostenfestsetzung bindend (OLG Schleswig NJW-RR 2009, 79, 80; OLG Stuttgart NJW-RR 2004, 424, 425; OLG Köln FamRZ 2001, 1643, 1644 "konstitutiv"; LG Mönchengladbach Beschluss vom 3. November 2004 - 5 T 484/04 - juris Rn. 3; Keidel/Budde aaO § 277 Rn. 10; Prütting/Helms/Fröschle aaO § 277 Rn. 60).

  • BGH, 27.06.2012 - XII ZB 685/11

    Vergütung des anwaltlichen Verfahrenspflegers: Vergütung nach dem

    Dieser Rechtsprechung ist eine Vielzahl von Oberlandesgerichten gefolgt (OLG Zweibrücken FamRZ 2002, 906; OLG Stuttgart NJW-RR 2004, 424; BayObLG FamRZ 2003, 1413, 1414; OLG Frankfurt NJW 2003, 3642, 3643; OLG München FamRZ 2008, 2150, 2151; OLG Schleswig NJW-RR 2009, 79).
  • BayObLG, 30.11.2004 - 3Z BR 125/04

    Kosten des Verfahrenspflegers für Minderjährigen bei Vorbescheid zu

    Dies entspricht der (bindenden, vgl. § 31 Abs. 1 BVerfGG) verfassungskonformen Auslegung der letztgenannten Vorschrift durch das Bundesverfassungsgericht (Beschlüsse vom 7.6.2002 FamRZ 2000, 1280/1282 und 1284/1285), welcher der Senat und andere Obergerichte im Bereich der freiwilligen Gerichtsbarkeit mittlerweile gefolgt sind (vgl. BayObLG MDR 2001, 1376/1377 und NJW-RR 2003, 1372; BayObLGZ 2002, 11/13 und 2003, 117; OLG Zweibrücken FamRZ 2002, 906; OLG Düsseldorf NJW-RR 2003, 427; OLG Stuttgart NJW-RR 2004, 424; OLG Köln Report 2004, 53/55).
  • OLG Schleswig, 24.07.2008 - 15 WF 172/08

    Rechtsanwaltsvergütung: Bestellter Anwalts-Verfahrenspfleger als

    Denn die Beschwerdeführerin kann ihre Tätigkeit deshalb nach dem RVG abrechnen, weil sie in begründetem Vertrauen auf die bei ihrer Bestellung getroffene Feststellung des Familienrichters, ihre in Anspruch genommene Tätigkeit sei als anwaltliche Tätigkeit zu werten, ihr Amt übernommen und geführt hat (vgl. zutreffend OLG Stuttgart, NJW-RR 2004, 424).
  • OLG Stuttgart, 15.06.2004 - 8 W 509/03

    Berufsbetreuervergütung: Verneinung einer Aufwandsentschädigung für Tätigkeiten

    a) Zwar hat der Senat wiederholt entschieden, dass dann, wenn das Gericht einem Verfahrenspfleger für das Kind (§ 50 FGG) eine über den gesetzlichen Aufgabenbereich hinausgehende Aufgabe überträgt, etwa die Mitwirkung bei der Suche nach einer anderen Unterbringung oder beim Umgang mit dem Kind, auch Anspruch auf Vergütung für diese weiter gehende Tätigkeit besteht, wenn bei Beauftragung auf die Vergütungsfähigkeit vertraut werden durfte (z. B. Beschluss v. 6.11.2000, Die Justiz 2002, 411 = OLGRep 2002, 269; v. 10.1.2003, Die Justiz 2003, 478; v. 29.1.2003, Die Justiz 2003, 479).
  • OLG Köln, 10.01.2011 - 2 Wx 2/11

    Anforderungen an die Nichtabhilfeentscheidung im nachlassgerichtlichen Verfahren

    Danach kann der Verfahrenspfleger eine Vergütung nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz beanspruchen, soweit er im Rahmen seiner Bestellung solche Tätigkeiten zu erbringen hat, für die ein Laie in gleicher Lage vernünftigerweise einen Rechtsanwalt zuziehen würde (vgl. BVerfG FamRZ 2000, 1280, 1282; OLG Schleswig NJW-RR 2009, 79, 80; OLG München FamRZ 2008, 2150 f.; OLG Stuttgart NJW-RR 2004, 424; OLG Köln FamRZ 2001, 1643, 1644; BayObLG FamRZ 2002, 1201 f.; LG Mönchengladbach Beschluss vom 3. November 2004 - 5 T 484/04 - juris Rn. 6; Dodegge in Schulte-Bunert/Weinreich FamFG 2. Aufl. § 277 Rn. 8; Keidel/Budde FamFG 16. Aufl. § 277 Rn. 9; Prütting/Helms/Fröschle FamFG § 277 Rn. 58; vgl. auch zur Bestellung eines Rechtsanwalts zum Berufsbetreuer Senatsbeschluss vom 20. Dezember 2006 - XII ZB 118/03 - FamRZ 2007, 381, 382 f.).
  • LG Mönchengladbach, 03.11.2004 - 5 T 481/04

    Vergütung des als Verfahrenspfleger tätigen Rechtsanwalts

    Dies ist nach der Rechtsprechung des OLG Stuttgart (NJW-RR 2004, 424) nur dann der Fall, wenn ein zum Verfahrenspfleger bestellter RA bei der Übernahme des Amtes auf eine Vergütung nach RVG vertrauen durfte.
  • LG Darmstadt, 11.08.2004 - 5 T 403/04

    Vergütung eines als Ergänzungspfleger herangezogenen Rechtsanwalts

    Auf diese Zusage der Rechtspflegerin konnte sich die Beteiligte zu 1) verlassen (vgl. auch OLG Stuttgart, NJW-RR 2004, 424 und BayObLG, FamRZ 2002, 1201 sowie Kammerbeschluss vom 26.07.2004 - 5 T 362/03).
  • LG Mönchengladbach, 03.11.2004 - 5 T 484/04

    Rechtsanwalt als Verfahrenspfleger im Unterbringungsverfahren Vergütung

    Dies ist nach der Rechtsprechung des OLG Stuttgart (NJW-RR 2004, 424) nur dann der Fall, wenn ein zum Verfahrenspfleger bestellter Rechtsanwalt bei der Übernahme des Amtes auf eine Vergütung nach RVG vertrauen durfte.
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Rechtsprechung
   OLG Naumburg, 23.04.2003 - 3 WF 54/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,8763
OLG Naumburg, 23.04.2003 - 3 WF 54/03 (https://dejure.org/2003,8763)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 23.04.2003 - 3 WF 54/03 (https://dejure.org/2003,8763)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 23. April 2003 - 3 WF 54/03 (https://dejure.org/2003,8763)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Geltendmachung des Anspruchs auf Zugewinn; Wertmäßige Begrenzung des Ausgleichsanspruchs; Voraussetzungen des Anspruchs auf Prozesskostenhilfe

  • Judicialis

    FGG § 39; ; FGG § 40; ; BGB § 1376 Abs. 1; ; BGB § 1376 Abs. 2; ; BGB § 1378

  • rechtsportal.de

    Güterrechtliche Auseinandersetzung nach Scheidung einer in der ehemaligen DDR geschlossenen Ehe - Zum Verhältnis von Zugewinnausgleich und Ausgleichsanspruch nach § 40 FGB/DDR

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Naumburg, 15.02.2001 - 3 WF 19/01

    Bewirtung der Gäste und das Säubern einer Baustelle als erhebliche

    Auszug aus OLG Naumburg, 23.04.2003 - 3 WF 54/03
    Der Anspruch auf Zugewinn und der nach §§ 39, 40 FGG sind unterschiedliche Ansprüche, die auch getrennt geltend gemacht werden können (Bestätigung von 3 WF 186/02, 3 WF 19/01 und 3 WF 80/03).

    Denn nur die Darstellung von nach dem 3.10.1990 behaupteten Wertsteigerungen an dem, dem Gegner allein gehörenden Grundstück könnte zu unklaren oder gar unvertretbaren Ergebnissen führen..." ( Beschlüsse vom 3.9.2002- 3 WF 186/02 und vom 15.2.2001 -3 WF 19/01).

  • BGH, 05.05.1999 - XII ZR 184/97

    Bestehen eines güterrechtlichen Ausgleichsanspruchs nach Scheidung einer in der

    Auszug aus OLG Naumburg, 23.04.2003 - 3 WF 54/03
    " Zwar ist richtig, dass der Ausgleichsanspruch aus § 40 FGB und der Zugewinnausgleichsanspruch aus § 1378 BGB selbständige Ansprüche sind, die auch selbständig einklagbar sind (vgl. BGH-Urteil vom 5.6.2002 - XII ZR 194/00- soweit ersichtlich, bisher nicht veröffentlicht; BGH FamRZ 1999, 1197), wie es die Klägerin mit dem Zugewinnausgleichsanspruch macht.
  • BGH, 05.06.2002 - XII ZR 194/00

    Verjährung des Ausgleichsanspruchs bei Scheidung nach DDR-Recht; Unzulässigkeit

    Auszug aus OLG Naumburg, 23.04.2003 - 3 WF 54/03
    " Zwar ist richtig, dass der Ausgleichsanspruch aus § 40 FGB und der Zugewinnausgleichsanspruch aus § 1378 BGB selbständige Ansprüche sind, die auch selbständig einklagbar sind (vgl. BGH-Urteil vom 5.6.2002 - XII ZR 194/00- soweit ersichtlich, bisher nicht veröffentlicht; BGH FamRZ 1999, 1197), wie es die Klägerin mit dem Zugewinnausgleichsanspruch macht.
  • OLG Naumburg, 03.06.2003 - 3 WF 80/03
    Auszug aus OLG Naumburg, 23.04.2003 - 3 WF 54/03
    Der Anspruch auf Zugewinn und der nach §§ 39, 40 FGG sind unterschiedliche Ansprüche, die auch getrennt geltend gemacht werden können (Bestätigung von 3 WF 186/02, 3 WF 19/01 und 3 WF 80/03).
  • OLG Naumburg, 06.03.2006 - 3 WF 41/06

    Im PKH-Prüfungsverfahren darf keine Vorwegnahme der Hauptsache erfolgen

    Zudem versagt die rechnerische Kompensation in Fällen, in denen der nach § 40 FGB Ausgleichsberechtigte ein im übrigen negatives Anfangsvermögen oder der Ausgleichspflichtige kein Endvermögen hatte..." (vgl. zuletzt Beschluss vom 23.04.2003 - 3 WF 54/03).
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Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 04.12.2002 - 4 U 24/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,7672
OLG Brandenburg, 04.12.2002 - 4 U 24/02 (https://dejure.org/2002,7672)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 04.12.2002 - 4 U 24/02 (https://dejure.org/2002,7672)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 04. Dezember 2002 - 4 U 24/02 (https://dejure.org/2002,7672)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Auskehr des zugeflossenen Erlöses aus der Veräußerung eines Bodenreformgrundstücks; Verjährung des Anspruchs; Zustellung einer Klage demnächst; Fahrlässig herbeigeführte nicht ganz geringfügige Verzögerung der Klagezustellung; Substantiierte ...

  • OLG Brandenburg PDF
  • Judicialis

    EGBGB § 11 Abs. 3; ; EGBGB § ... 12 Abs. 2 Nr. 2 lit. b); ; EGBGB § 12 Nr. 2 lit. c); ; EGBGB § 14 S. 1; ; EGBGB § 16 Abs. 2 Satz 2; ; BGB § 209 Abs. 1; ; BGB § 242; ; BGB § 279; ; BGB § 281; ; BGB § 281 Abs. 1; ; BGB § 282; ; ZPO § 92 Abs. 1; ; ZPO § 97 Abs. 1; ; ZPO § 156; ; ZPO § 270 Abs. 3; ; ZPO § 543 Abs. 2 Nr. 1; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 709 S. 2; ; ZPO § 711

  • rechtsportal.de

    Zustellung "demnächst" im Sinne von § 270 Abs. 3 ZPO; Anspruch auf Auskehr des Erlöses aus der Veräußerung von Bodenreformland

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 17.12.1998 - V ZR 341/97

    Verfügungen der Erben eines Begünstigten aus der Bodenreform

    Auszug aus OLG Brandenburg, 04.12.2002 - 4 U 24/02
    Ist die Verfügung über das Bodenreformgrundstück - wie hier - durch eine Mehrzahl von Erben erfolgt, so hat jeder von ihnen nur das von ihm jeweils Erlangte herauszugeben; die Haftung eines jeden Miterben ist auf dasjenige beschränkt, was er im Zusammenhang mit der Verfügung über das Grundstück erlangt hat (BGH NJ 1999, 207, 208).

    Hat er daher den erhaltenen Erlös gleichfalls vor dem Inkrafttreten des 2. VermRÄndG verschenkt, so ist er auch insoweit gegenüber dem Besserberechtigten frei geworden (BGH NJ 1999, 207, 209).

    Entscheidend ist insoweit vielmehr, wann in den allgemeinen Medien über die Auswirkungen dieses Gesetzes berichtet wurde (BGH NJ 1999 207, 209).

  • BGH, 17.06.1992 - XII ZR 119/91

    Bereicherungsausgleich wegen nicht geschuldeter Unterhaltsleistungen

    Auszug aus OLG Brandenburg, 04.12.2002 - 4 U 24/02
    a) Bei der Überzahlung von Unterhalt oder von Gehalts- oder Versorgungsbezügen ist in der höchstrichterlichen Rechtsprechung anerkannt, dass - insbesondere bei unteren und mittleren Einkommen - auch ohne besonderen Verwendungsnachweis aufgrund der allgemeinen Lebenserfahrung zugunsten des Empfängers die Vermutung spreche, dass er die Überzahlung zur Verbesserung des Lebensstandards ausgegeben hat, wenn in der fraglichen Zeit keine besonderen Rücklagen oder andere Vermögensanteile gebildet worden sind (m.w.Nachw. BGHZ 118, 383, 388).
  • BGH, 15.09.1999 - I ZR 57/97

    Comic-Übersetzungen II, Urheberrechtsfähigkeit der Übersetzung eines Sprachwerkes

    Auszug aus OLG Brandenburg, 04.12.2002 - 4 U 24/02
    Ein schutzwürdiges Vertrauen kann dabei sogar dann gegeben sein, wenn der Verpflichtete von dem Recht, dessen Geltendmachung unterbleibt, keine Kenntnis hat (Münchener Kommentar/Roth, a.a.O. Rz. 497), während dann, wenn der Schuldner davon ausgehen muss, dass der Berechtigte von dem ihm zustehenden Anspruch nichts weiß, ein Vertrauenstatbestand regelmäßig nicht entstehen kann (BGH NJW 2000, 140, 142).
  • BGH, 27.09.1995 - VIII ZR 257/94

    Unterbrechung der Verjährung durch Einreichung eines Mahnbescheidsantrags

    Auszug aus OLG Brandenburg, 04.12.2002 - 4 U 24/02
    Von einer nicht ganz geringfügigen Verzögerung ist regelmäßig bei einer solchen von mehr als zwei Wochen auszugehen, wobei verwerfbar nur Verzögerungen nach Ablauf der zu wahrenden Frist sind, weil grundsätzlich jede Frist voll ausgeschöpft werden darf (BGH NJW 1993 2320; BGH NJW 1995 3380, 3381).
  • BGH, 17.12.1998 - V ZR 200/97

    Eigentum an einem Grundstück aus der Bodenreform nach Tod des Begünstigten;

    Auszug aus OLG Brandenburg, 04.12.2002 - 4 U 24/02
    Die Frage, ob sie auch zur Herausgabe des Surrogats aus Gründen nicht in der Lage sind, die sie zu vertreten haben, ist dann nach dem Maßstab zu beantworten, der für die Frage gilt, ob sie ihr Unvermögen zur Erfüllung der zunächst geschuldeten Leistung (Auflassung) zu vertreten haben; § 279 BGB findet in diesem Zusammenhang keine Anwendung (BGH NJ 1999, 203, 207).
  • BVerfG, 16.08.2002 - 1 BvR 2226/00

    BGH-Rspr zur Vererblichkeit des Bodenreformeigentums verletzt nicht das

    Auszug aus OLG Brandenburg, 04.12.2002 - 4 U 24/02
    Nach der ständigen höchstrichterlichen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes und des Bundesverfassungsgerichts (vgl. zuletzt m.w.Nachw. BGH VIZ 2002, 483; BVerfG VIZ 2002, 640) sowie der des Senates bestehen verfassungsrechtliche Bedenken gegen die Anwendung dieser Vorschriften im Ergebnis nicht.
  • BGH, 27.05.1993 - I ZR 100/91

    Verjährungsunterbrechung trotz verspäteter Klagezustellung bei rechtzeitiger

    Auszug aus OLG Brandenburg, 04.12.2002 - 4 U 24/02
    Von einer nicht ganz geringfügigen Verzögerung ist regelmäßig bei einer solchen von mehr als zwei Wochen auszugehen, wobei verwerfbar nur Verzögerungen nach Ablauf der zu wahrenden Frist sind, weil grundsätzlich jede Frist voll ausgeschöpft werden darf (BGH NJW 1993 2320; BGH NJW 1995 3380, 3381).
  • BGH, 21.03.1991 - III ZR 94/89

    Formularmäßiger Ausschlußfrist in Teilnahmebedingungen für Rennquintett;

    Auszug aus OLG Brandenburg, 04.12.2002 - 4 U 24/02
    Eine Klage ist dann nicht mehr demnächst zugestellt, wenn der Kläger oder sein Prozessbevollmächtigter durch nachlässiges Verhalten zu einer nicht nur ganz geringfügigen Verzögerung der Zustellung beigetragen hat, wobei leichte Fahrlässigkeit genügt (BGH NJW 1991 1745, 1746, Zöller/Greger, ZPO, 22. Auflage, § 270 Rz. 7).
  • BGH, 22.03.2002 - V ZR 192/01

    Verfassungsmäßigkeit der Vorschriften zur Abwicklung der Bodenreform

    Auszug aus OLG Brandenburg, 04.12.2002 - 4 U 24/02
    Nach der ständigen höchstrichterlichen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes und des Bundesverfassungsgerichts (vgl. zuletzt m.w.Nachw. BGH VIZ 2002, 483; BVerfG VIZ 2002, 640) sowie der des Senates bestehen verfassungsrechtliche Bedenken gegen die Anwendung dieser Vorschriften im Ergebnis nicht.
  • LG Hof, 27.01.2004 - 11 O 436/03
    a) In der Rechtsprechung ist anerkannt, dass im Rahmen der Anlagevermittlung zwischen dem Anlageinteressenten und dem Anlagevermittler ein Auskunftsvertrag mit Haftungsfolgen zumindest stillschweigend zustande kommt, wenn der Interessent deutlich macht, dass er - entweder allgemein oder auf eine bestimmte Anlageentscheidung bezogen - die besonderen Kenntnisse und Verbindungen des Vermittlers in Anspruch nehmen will, und wenn der Anlagevermittler mit der gewünschten Tätigkeit beginnt (BGHZ 74, 103; 100, 117; 123, 126; OLG Bamberg vom 25.02.2002 - 4 U 201/01; vom 29.07.2002 - 4 U 24/02; vom 03.09.2003 - 6 U 47/03).
  • OLG Bamberg, 26.05.2004 - 6 U 14/04

    Abgrenzung Anlagevermittler / Anlageberater, Haftung des Anlageberaters

    In der Rechtsprechung ist anerkannt, dass im Rahmen der Anlagevermittlung zwischen dem Anlageinteressenten und dem Anlagevermittler ein Auskunftsvertrag mit Haftungsfolgen zumindest stillschweigend zustandekommt, wenn der Interessent deutlich macht, dass er - entweder allgemein oder auf eine bestimmte Anlageentscheidung bezogen - die besonderen Kenntnisse und Verbindungen des Beraters in Anspruch nehmen will und wenn der Anlageberater mit der gewünschten Tätigkeit beginnt (vgl. BGHZ 74, 103; 100, 117; 123, 126; OLG Bamberg vom 25.02.2002 in 4 U 204/01; vom 29.07.2002 in 4 U 24/02).
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